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"Zukunft der Schulen im ländlichen Raum" Gespräch mit Staatsministerin Brunhild Kurth

„Zukunft der Schulen im ländlichen Raum"

Der Landesvorsitzende begrüßte die Staatsministerin für Kultus, ihre Mitarbeiterin Frau Beemelmans und den Bildungspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Lothar Bienst MdL und dankte für ihr Kommen und ihre Bereitschaft zum Gespräch. In seiner Einführung erläuterte Lothar Bienst den Weg zum derzeitigen Schulmoratorium (Veröffentlichung 20.09.2013), der nach der Amtsübernahme von Thomas Colditz MdL von ihm eingeleitet und begleitet wird.
Das Moratorium im Auftrag der Landtagsfraktion ermöglicht klare Entwicklungsperspektiven für die sächsische Schullandschaft bis 2015, ohne eine Überarbeitung des Schulgesetzes noch in dieser Legislaturperiode. Diese Aufgabe sei aus zeitlichen und finanziellen Gründen nicht möglich und bleibe für den Zeitraum ab 2016 dringender Verhandlungsgegenstand.

Die Staatsministerin erläuterte in ihrem Vortrag die Modelle der Konzeption der Staatsministerien für Kultus und Sport sowie Umwelt und Landwirtschaft mit dem Ziel, die Qualität der sächsischen Bildung und die Schulstandorte weiterhin zu sichern. Frau Kurth stellte dar, dass angesichts der stetig gesunkenen Schülerzahlen die Schulschließungen (1995: 2.500; 2013: 1.400) notwendig waren, um die Qualität der Ausbildung zu halten und zu dem stabilen und konsolidierten Schulnetz zu finden, wie es nun für das Schuljahr 2013/2014 vorliegt. Das Spannungsfeld liege aber zwischen Schulstandort, Schulgröße und Schulweg.

1. Oberschulen

Von derzeit 282 öffentlichen Oberschulen liegen 216 außerhalb der drei Kreisfreien Städte im ländlichen Raum. Das Moratorium ermögliche nun zwei Varianten, die einzügige Oberschule mit mind. 25 Schülern/Klasse und Klassenstufe oder die Oberschule im Tandem (Zusammenschluss einer zweizügigen Oberschule mit einem einzügigen Schulteil). Letztere Variante erhielte die Schule im Dorf, mache aber eine gute Zusammenarbeit der beiden Kommunen erforderlich. Da das Moratorium Gültigkeit bis zur Änderung des Schulgesetzes habe, sehe die Staatsministerin mit o.g. Möglichkeiten eine Chance für die kommunale Ebene zur eigenständigen Gestaltung dieses Prozesses.

2. Grundschulen

Von 746 Grundschulen liegen 580 im ländlichen Raum. Es bestehe bereits seit 10 Jahren die Möglichkeit zu jahrgangsübergreifendem Unterricht mit mind. 15 Schülern/Klasse. Die kleinste Grundschule kann demnach 30 Schüler haben. Zudem ermögliche das Moratorium auch bei Grundschulen die Schule im Tandem (Zusammenschluss einer Grundschule mit einem jahrgangsübergreifenden Grundschulteil). Ziel sei auch hier, die Schule als kulturelles Zentrum im Ort zu erhalten. Die Zusammenarbeit mit Kita und Vereinen im Ort müsse verstärkt werden. Es sei aber ausgeschlossen, dass bereits geschlossene Grundschulen wieder eröffnet werden.

 

3. Jahrgangsübergreifender Unterricht

Dieser Unterricht enthielte einen großen Anspruch an das Lehrpersonal und erfordere einen Beschluss des Schulträgers und der Schulkonferenz. Die Ergebnisse (Erfahrungen aus dem Bereich der Freien Schulen) bestätigen die Möglichkeit dieses Modells durch das Erreichen einer hohen Kompetenz im Sozial- und Lernbereich der Schüler nach der 2. Klasse. Es beträfe ca. 10-15 Standorte in Sachsen, die solch ein Modell bis 2016 anbieten könnten. Danach erfolge die Festschreibung im neuen Schulgesetz.

In der anschließenden intensiven Diskussion wurden insbesondere folgende Themen besprochen:

- Rückforderungen von Fördermitteln wegen Nichteinhaltung der Bindefristen bei Schulschließungen – Schulschließungen keine kommunale Angelegenheit, aber Investitionen mit Bindefrist der SAB belegt, daher keine Verwertung der Immobilien möglich bzw. sogar Fördermittelrückforderungen

Antwort:
Regelungen zur Zweckbindungsfrist erst im nächsten Landeshaushalt möglich

- Finanzielle Ausstattung von Ganztagsangeboten (Benachteiligung durch pauschalierte Zuweisung)

Antwort:
Wegen Verwaltungsvereinfachung bleibe die Pauschalierung auf Grundlage der Schülerzahlen. Feinjustierung sei erst im nächsten Doppel-Haushalt möglich. Arbeitskreis im Landtag berät dazu.

- Aktuelle Möglichkeiten der Beantragung von Fördermitteln für Investitionen im Schulbereich

Antwort:
Fördermittelanträge auf Grundlage des Moratoriums sind möglich und können ab sofort gestellt werden.

- Ausstattung mit Fachkräften/ Lehrpersonal für vorgestellte Modelle

Antwort:
keine gezielte Zuweisung von Lehrpersonal in bestimmte Regionen möglich, aber im ländlichen Raum bereits Mangel. Kommunen können mit attraktiven Angeboten, insbesondere an Referendare, werben und Ansiedlungen unterstützen.



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